Unternehmen, die unmittelbar unter NIS2 fallen, sind gesetzlich verpflichtet, Risiken in ihrer Liefer- und Dienstleistungskette zu berücksichtigen und zu adressieren. Das betrifft insbesondere IT- und SaaS-Dienstleister, auf deren Systeme und Services diese Unternehmen angewiesen sind. In der Praxis bedeutet das: NIS2-Anforderungen werden nicht freiwillig, sondern verpflichtend an Dienstleister weitergegeben, z. B. durch vertragliche Sicherheitsanforderungen, Audits, Nachweispflichten oder Sonderkündigungsrechte. Auch ohne eigene direkte NIS2-Pflicht kann so eine faktische Umsetzungspflicht entstehen.